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Klagende Partei: Verein Wiener Sängerknaben
Obere Augartenstraße 1c
Beklagte: Raja Schwahn-Reichmann
Wegen: Unterlassung (€ 6.000,00)
Auf Seite 2 wird als Beweis der Mietvertrag vom 10.12.2007 angeführt, der leider nur teilweise vorhanden ist. Er schließt mit S. 18, S. 5-17 fehlen.
Ein paar Schmankerl aus der Klagsschrift

Fleißige Hände haben den Bereich rechts VOR dem Tor mit Blumen und Rasen hübsch gestaltet.
Das Josefinische Erlustigungskomitee wird laufend von Promis kontaktiert, die sich auf die Seite des Augartenspitzes stellen, kurze oder längere Statements abgeben, BaumpatInnen werden wollen. Neben weiteren SchriftstellerInnen ist das Fernsehen vertreten, internationale Künstler…
Morgen werden weitere Namen verraten, wie auch die Klagsschrift an Raja Schwahn-Reichmann den JournalistInnen präsentiert wird. LeserInnen des Augartenspitz-Blogs haben dann einen kleinen Vorsprung, die Scans stelle ich in Kürze ins Webalbum.
Politisch fordern wir keine Verbauung des öffentlichen Grünraums Augartenspitz durch den privaten Verein Wiener Sängerknaben, jetzt gibt es auch eine rechtliche Seite. Die Wiener Sängerknaben haben über eine APA-Meldung angekündigt, gegen „radikale Aktivisten“ Unterlassungs- und Räumungsklagen einzubringen. Wir haben unsere Juristin Eva gebeten, uns in wenigen Sätzen die Klagen zu erklären.
Die Unterlassungsklage
Die Unterlassungsklage ist darauf gerichtet, dass der/die Beschuldigte bestimmte Handlungen zu unterlassen hat, z.B. die weitere Störung seines Eigentums- oder Mietrechts durch unbefugte Benutzung des Grundstücks. Die Klage geht ins Leere, wenn es erwiesenermaßen keine Wiederholungsgefahr gibt oder wenn die “Störer” nachweisen können, dass sie rechtmäßig gehandelt haben (bei Besetzungen ist beides nicht gegeben).
Die Räumungsklage


